Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für IT-Dienstleistungen, digitale Produkte, Lizenzen und Abonnements.
1. Geltungsbereich und Kundengruppen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von særvices, Marcel Henneke, soweit nicht im Einzelfall in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Dazu zählen insbesondere IT-Support, IT-Beratung, Webentwicklung, server- und providernahe Leistungen, Wartung, Einrichtung, Projektarbeit sowie digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen, Lizenzen und, soweit ausdrücklich angeboten, Waren.
Die AGB gelten gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften gehen diesen AGB vor. Klauseln, die nur für eine Kundengruppe oder eine Vertragsart gelten, sind als solche gekennzeichnet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das insbesondere bei digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB) und beim Widerrufsrecht.
Wir unterscheiden folgende Vertragsarten. Welche Art im Einzelfall vorliegt, ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Vertragsbestätigung:
- Dienstvertrag, etwa Support, Beratung oder Betreuung ohne geschuldeten konkreten Erfolg
- Werkvertrag, etwa eine individuell erstellte Webseite, Konfiguration oder technische Lösung mit geschuldetem Ergebnis
- Vertrag über ein digitales Produkt im Sinne der §§ 327 ff. BGB, soweit die Leistung gegenüber einer Verbraucherin oder einem Verbraucher erbracht wird
- Abonnement oder sonstiges Dauerschuldverhältnis
- Kaufvertrag, soweit eine Ware ausdrücklich verkauft wird
Abweichende Bedingungen von Kundinnen und Kunden gelten nur, wenn wir diesen in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor, soweit sie denselben Punkt regeln.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Marcel Henneke, særvices
Lübecker Str. 37
28857 Syke
Deutschland
E-Mail: info@it.saervices.de
3. Vertragsschluss und Einbeziehung dieser AGB
Darstellungen auf der Webseite sind unverbindlich und kein Angebot, solange sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind. Eine Nachricht über das Kontaktformular ist eine Anfrage. Sie nimmt kein Angebot an und schließt keinen Vertrag.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn eine der folgenden Erklärungen in Textform vorliegt und den wesentlichen Inhalt nennt, insbesondere die Parteien, die Leistung sowie den Preis oder die Preisgrundlage:
- wir nehmen ein Angebot der Kundin oder des Kunden an
- die Kundin oder der Kunde nimmt unser Angebot innerhalb der darin genannten Frist an
- wir bestätigen eine über einen künftigen Bestellvorgang auf der Webseite abgegebene Bestellung
Der Beginn der Leistung ist keine Annahme und legt weder den Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch den Leistungsumfang fest. Wir beginnen mit der Leistung, nachdem der Vertrag nach den vorstehenden Sätzen zustande gekommen ist. Bitten Kundinnen oder Kunden ausnahmsweise um einen sofortigen Beginn, bevor eine solche Erklärung vorliegt, starten wir erst, nachdem wir in Textform bestätigt haben, dass wir beginnen, welche Leistung umfasst ist und dass diese AGB gelten. Diese Bestätigung ist dann die Annahme.
Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Kundin oder der Kunde vor der bindenden Erklärung auf sie hingewiesen wurde und in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte, etwa durch einen Link oder eine Anlage zum Angebot. Bei einem künftigen Bestellvorgang auf der Webseite muss die Kenntnisnahme vor Abgabe der Bestellung möglich sein. Die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger nennt dann den Vertragsinhalt und verweist auf diese AGB. Ein solcher Bestellvorgang wird die gesetzlich vor Vertragsschluss geschuldeten Informationen und eine Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ enthalten (§ 312j BGB). Derzeit kommt über diese Webseite kein Vertrag durch eine Bestellschaltfläche zustande.
Ergänzende Produkt-, Lizenz-, Support- oder Abonnementbedingungen gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss angezeigt oder übermittelt wurden. Sie gehen diesen AGB vor, soweit sie denselben Punkt abweichend regeln. Zwingende Verbraucherrechte können sie nicht abbedingen.
4. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Projektvereinbarung oder der Vertragsbestätigung. Diese Unterlage geht diesen AGB vor, soweit sie den Umfang abweichend beschreibt. Wir erbringen die Leistung fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt.
Bei einem Dienstvertrag schulden wir die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und nicht eine bestimmte technische Verfügbarkeit. Ein Erfolg oder eine Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einem Werkvertrag schulden wir das beschriebene Werk. Die Abnahme richtet sich nach Ziffer 9. Bei einem digitalen Produkt gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern schulden wir die Bereitstellung nach den §§ 327 ff. BGB, einmalig oder für den vereinbarten Zeitraum der dauerhaften Bereitstellung. Ziffern 11 und 14 bleiben daneben maßgeblich.
Bei IT-Systemen, Webseiten, Drittanbieter-Hosting, Schnittstellen und externen Diensten können Änderungen, Updates oder Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs auftreten. Wir informieren über erkennbare Risiken und stimmen notwendige Anpassungen nach Möglichkeit vorher ab.
5. Mitwirkungspflichten
Kundinnen und Kunden stellen die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereit. Dazu gehören zum Beispiel Zugangsdaten, technische Dokumentationen, Ansprechpartner, Bild- und Textmaterial, Domain-, Provider- oder Serverinformationen sowie notwendige administrative Berechtigungen.
Fehlt eine erforderliche Mitwirkung, ist sie verspätet, unrichtig oder unvollständig, weisen wir in Textform darauf hin, benennen das Fehlende und setzen eine angemessene Frist. Termine verschieben sich um die Dauer der dadurch verursachten Verzögerung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Das gilt nur, soweit die Verzögerung aus dem Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden stammt.
Fehlende oder verspätete Mitwirkung macht nicht jeden dadurch entstehenden Aufwand zusätzlich vergütungspflichtig. Zusätzlich vergütet wird nur Aufwand, der alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- er entsteht tatsächlich durch die fehlende, verspätete, unrichtige oder unvollständige Mitwirkung
- er geht über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus
- wir haben vor der Fortsetzung über den voraussichtlichen Mehraufwand und die Vergütungsgrundlage informiert, und die Kundin oder der Kunde hat die Fortsetzung oder den Mehraufwand danach beauftragt
- die Vergütung ist angemessen
Aufwand, den wir nach dem Vertrag ohnehin schulden, und Aufwand aus unserem eigenen Bereich werden nicht zusätzlich berechnet. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht eine zusätzliche Vergütung nur, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurde oder der Mehraufwand nach dem Hinweis auf Kosten oder Abrechnungsgrundlage ausdrücklich beauftragt wurde. Schweigen oder die bloße Verspätung sind kein Auftrag.
6. Remote-Support und Vor-Ort-Leistungen
Remote-Zugriffe erfolgen nur nach ausdrücklicher Freigabe. Kundinnen und Kunden bleiben dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten wichtige Daten zu sichern und sensible Informationen zu schützen, soweit dies zumutbar ist. Vor-Ort-Termine, Fahrtkosten oder Wartezeiten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder aus dem Angebot hervorgeht.
7. Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Brutto entspricht netto. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bei größeren Projekten, wiederkehrenden Leistungen oder externen Kosten können Abschläge, Vorauszahlungen oder monatliche Abrechnungen vereinbart werden. Externe Kosten, zum Beispiel für Domains, Lizenzen, Provider- oder Hostingkosten, Hardware oder Drittanbieter, werden nur weitergegeben, wenn dies vereinbart wurde.
8. Laufende Leistungen und Kündigung
Laufende Leistungen wie Wartung, Betreuung, Managed Services oder server- und providernahe Leistungen werden mit der jeweils vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist erbracht. Ist keine besondere Frist vereinbart, können laufende Leistungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern während der Widerrufsfrist bleibt daneben unberührt und wird durch eine Kündigung für die Zukunft nicht ersetzt.
Werden entgeltliche Dauerschuldverhältnisse mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über eine Webseite geschlossen, gilt zusätzlich die Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Solche Verträge werden derzeit nicht über einen Bestellvorgang auf dieser Webseite geschlossen. Die Kündigung ist dann in Textform an die in Ziffer 2 genannte Adresse zu richten.
9. Abnahme bei Werkleistungen
Diese Ziffer gilt nur für Werkverträge, etwa individuell erstellte Webseiten, Konfigurationen oder andere technische Lösungen, bei denen ein Werk geschuldet ist. Dienstleistungen ohne geschuldetes Werk werden nicht abgenommen.
Nach Fertigstellung fordern wir in Textform zur Abnahme auf, beschreiben das Werk und setzen eine angemessene Prüfungsfrist. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern beträgt diese Frist mindestens zehn Werktage, sofern nicht individuell eine längere Frist vereinbart wurde. Innerhalb der Frist wird die Abnahme erklärt oder unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wesentliche Mängel beheben wir und fordern danach erneut zur Abnahme auf. Eine Abnahme kann durch eine eindeutige Erklärung in Textform oder durch ein Verhalten erfolgen, das die Billigung des Werks eindeutig ausdrückt. Die bloße Prüfung innerhalb der Frist ist keine Abnahme.
Das Werk gilt nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn wir nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert wird. Ist die Kundin oder der Kunde Verbraucherin oder Verbraucher, tritt diese Folge nur ein, wenn wir zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hinweisen.
Änderungen, die über das vereinbarte Werk hinausgehen, führen wir aus, nachdem Umfang und Vergütung dafür in Textform vereinbart wurden. Wünsche, die das bereits geschuldete Werk betreffen, sind keine solche Änderung und werden nicht allein deshalb zusätzlich berechnet.
10. Nutzungsrechte
10.1 Dauerhafte Rechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen
Individuell erstellt ist, was speziell für die jeweilige Kundin oder den jeweiligen Kunden angefertigt wird, insbesondere individueller Quellcode, individuelle Gestaltung, individuelle Konfiguration und eine dazu erstellte Dokumentation. Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundin oder der Kunde daran ein dauerhaftes, einfaches, nicht ausschließliches Recht, diese Ergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen, soweit nicht ausdrücklich ein weitergehendes Recht eingeräumt wird. Dieses Recht ist nicht auf die Laufzeit eines Supports oder Abonnements begrenzt und bleibt nach deren Ende bestehen.
10.2 Standardkomponenten, die bei uns verbleiben
An Standardwerkzeugen, Vorlagen, Frameworks, Bibliotheken, wiederverwendbaren Modulen, nicht ausschließlich für den Auftrag geschriebenen Skripten, internen Prozessen und Know-how verbleiben die Rechte bei uns oder unseren Lizenzgebern. Die Kundin oder der Kunde erhält daran nur ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, diese Bestandteile als Teil der ausgelieferten Lösung für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Ein Recht, sie herauszulösen, in anderen Projekten gesondert zu verwenden, weiterzugeben oder unterzulizenzieren, besteht nur, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Open-Source-Bestandteile richten sich nach Ziffer 12.
10.3 Rechte nur für die Dauer eines Abonnements
Zugang zu gehosteten Funktionen, Aktualisierungs- oder Lizenzdiensten, Support und sonstigen Leistungen, die in der Produktbeschreibung als abonnementgebunden bezeichnet sind, besteht nur während der bezahlten Vertragslaufzeit. Diese Rechte enden mit dem Abonnement. Davon unberührt bleiben die dauerhaften Rechte nach Ziffer 10.1 und eine in der Produktbeschreibung ausdrücklich als dauerhaft bezeichnete Lizenz an einer bereits überlassenen Fassung. Das Nähere zum Ende des Abonnements steht in Ziffer 13.
Kundinnen und Kunden versichern, dass von ihnen bereitgestellte Inhalte, Logos, Bilder, Texte, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
11. Digitale Produkte, Lizenzen und Drittanbieter
Digitale Inhalte, Tools, Skripte, Add-ons, Erweiterungen, Plugins, Vorlagen, Dokumentationen, Zugangsdaten oder Lizenzinformationen werden in der jeweils beschriebenen Form bereitgestellt. Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, die angegebenen Systemvoraussetzungen, der unterstützte Versionsstand und der im Bestellprozess angegebene Lizenzumfang.
Soweit nicht anders angegeben, erhalten Kundinnen und Kunden eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur eigenen Nutzung. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Bereitstellung, Vermietung, Verkauf, gewerbliche Weiterverwertung oder Nutzung für Dritte ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Urheberrechtsvermerke, Lizenzhinweise und technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.
Für Drittanbieter-Software, Domains, Drittanbieter-Hosting, SaaS-Dienste, Hardware, Frameworks, Plugins oder externe Plattformen gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Unsere eigenen gesetzlichen Pflichten für ein digitales Produkt, das wir selbst gegenüber einer Verbraucherin oder einem Verbraucher bereitstellen, bleiben davon unberührt.
Gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern sind Aktualisierungen, Kompatibilität mit künftigen Versionen, Pflegezeiträume und Support nur geschuldet, soweit das im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung zugesagt wurde.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten für digitale Produkte die §§ 327 ff. BGB. Diese AGB schränken sie nicht ein. Insbesondere stellen wir das digitale Produkt vertragsgemäß bereit, bei dauerhafter Bereitstellung für den vereinbarten Zeitraum. Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, stellen wir während des gesetzlichen Zeitraums bereit und informieren darüber (§ 327f BGB). Bei dauerhafter Bereitstellung ist das der gesamte Bereitstellungszeitraum. Bei einmaliger Bereitstellung ist es der Zeitraum, den die Verbraucherin oder der Verbraucher nach Art und Zweck des Produkts und nach dem Vertrag erwarten kann. Ein in der Produktbeschreibung genannter Aktualisierungszeitraum ist mindestens geschuldet und verkürzt diese Erwartung nicht. Funktionserweiterungen und die Kompatibilität mit späteren Drittversionen, die für die Vertragsmäßigkeit nicht erforderlich sind, schulden wir nur, wenn sie vereinbart wurden.
Änderungen eines dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkts gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nehmen wir nur im Rahmen des § 327r BGB vor. Unterlässt die Verbraucherin oder der Verbraucher die Installation einer bereitgestellten Aktualisierung innerhalb angemessener Frist, haften wir nicht für einen Mangel, der allein darauf beruht, wenn die Voraussetzungen des § 327f Abs. 2 BGB vorliegen, insbesondere der Hinweis auf die Verfügbarkeit und auf die Folgen der unterlassenen Installation.
Add-ons, Plugins und Erweiterungen für bestehende Produkte setzen voraus, dass Kundinnen und Kunden über die erforderlichen Rechte, Lizenzen und Zugänge für das jeweilige Basisprodukt verfügen. Eine Kompatibilität wird nur für die ausdrücklich genannten Versionen und Umgebungen zugesagt. Änderungen am Basisprodukt, an Schnittstellen oder an Drittanbieterplattformen können Anpassungen erforderlich machen. Solche Anpassungen sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt die Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts nach § 327e BGB unberührt.
12. Kostenfreie Produkte und Open-Source-Bestandteile
Kostenfrei bereitgestellte Tools, Skripte, Add-ons oder Beispiele können geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden, soweit keine verbindliche abweichende Zusage besteht und die §§ 327 ff. BGB gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht entgegenstehen. Kostenfreie Bereitstellung umfasst gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern keinen Anspruch auf Einrichtung, Support, Wartung, Anpassung, Weiterentwicklung oder dauerhafte Verfügbarkeit.
Stellen wir einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein digitales Produkt bereit und werden dafür personenbezogene Daten verarbeitet, die nicht ausschließlich erforderlich sind, um das Produkt bereitzustellen oder gesetzlichen Pflichten nachzukommen, gelten die §§ 327 ff. BGB (§ 327 Abs. 3 BGB). Diese Ziffer schließt sie dann nicht aus.
Soweit Produkte Open-Source-Bestandteile enthalten oder selbst unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese Lizenzbedingungen gehen diesen AGB vor, soweit sie weitergehende Nutzungsrechte einräumen oder abweichende Pflichten enthalten.
13. Abonnements, Plugin-Zugänge und laufende Produktleistungen
Monatliche Abonnements können insbesondere Zugang zu digitalen Produkten, Plugin-Funktionen, Aktualisierungen, Wartung, Support, server- und providernahen Leistungen oder laufender Bereitstellung umfassen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung oder dem Bestellprozess.
Soweit nicht anders angegeben, werden monatliche Abonnements monatlich im Voraus berechnet und können mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Ziffer 8 bleibt unberührt.
Mit dem Ende des bezahlten Abonnements enden nur die abonnementgebundenen Rechte nach Ziffer 10.3, insbesondere der Zugriff auf abonnierte Funktionen, weitere Downloads, weitere Aktualisierungen, Support und Lizenzserver. Dauerhafte Rechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen nach Ziffer 10.1 und eine in der Produktbeschreibung ausdrücklich dauerhaft eingeräumte Lizenz an einer bereits überlassenen Fassung bleiben bestehen. Ein Anspruch auf weitere Aktualisierungen, Support oder gehosteten Zugang besteht danach nicht, außer eine gesetzliche Aktualisierungspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern läuft noch (§ 327f BGB).
Gerät eine Zahlung in Verzug, können wir nach angemessener Ankündigung den Zugang zu den abonnementgebundenen Leistungen nach Ziffer 10.3 für die Dauer des Verzugs sperren. Bereits bezahlte Zeiträume und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben ebenfalls unberührt.
14. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Soweit das Gesetz eine Nacherfüllung vorsieht, bleiben die gesetzlichen Wahl- und Vorrangregeln unberührt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden die zwingenden Vorschriften nicht eingeschränkt, insbesondere §§ 327d bis 327n, 327f, 327j, 327k, 327r und 327s BGB bei digitalen Produkten sowie die kauf- und werkvertraglichen Mängelrechte. Die Verjährung bei digitalen Produkten richtet sich nach § 327j BGB. Eine Beweislastregel in diesen AGB, die § 327k BGB verkürzt, wird nicht vereinbart.
Keine Mängelrechte bestehen für Beeinträchtigungen, die allein auf nachträglichen Änderungen durch die Kundin, den Kunden oder Dritte, auf unsachgemäßer Nutzung, auf fremden Systemen oder auf Drittanbietern beruhen, soweit wir diese Ursachen nicht zu vertreten haben. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt das für eine nicht installierte Aktualisierung nur unter den Voraussetzungen des § 327f Abs. 2 BGB. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen, wenn wir die Ursache zu vertreten haben oder eine gesetzliche Pflicht betroffen ist, insbesondere die Aktualisierungs- und Bereitstellungspflicht.
15. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten diese Grenzen nur, soweit §§ 309, 475 und 327s BGB sowie sonstige zwingende Mängel-, Aktualisierungs- und Haftungsvorschriften das erlauben. Sie schränken die gesetzlichen Mängel- und Aktualisierungspflichten nicht ein.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre, soweit nicht zwingend gehaftet wird.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzvorschriften. Werden im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen wir bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
Vertrauliche Informationen, Zugangsdaten und interne Unterlagen behandeln wir vertraulich und verwenden sie nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
17. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift (§ 312g, § 355 BGB). Diese Ziffer ersetzt weder die Widerrufsbelehrung noch das Muster-Widerrufsformular. Beides steht gesondert unter Widerruf. Vor der Vertragserklärung übermitteln wir die für den konkreten Vertrag zutreffende Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (Artikel 246a EGBGB).
Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, kann das Widerrufsrecht während der Widerrufsfrist auch über die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB ausgeübt werden: Vertrag widerrufen. Nach der Bestätigung übermitteln wir unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. E-Mail, Brief und das Muster-Widerrufsformular bleiben daneben möglich. Die Funktion ist auch erreichbar, wenn der Vertrag nicht über diese Webseite geschlossen wurde. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag.
Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen oder sollen nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte vor Ablauf der Frist bereitgestellt werden, holen wir die gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert und ausdrücklich im Einzelfall ein, bevor wir beginnen. Die Einbeziehung dieser AGB, ein vorausgefülltes Feld und Schweigen sind keine solche Erklärung.
Bei einem entgeltlichen Dienstvertrag sind das vor Beginn die ausdrückliche Zustimmung zum Start vor Ablauf der Widerrufsfrist und die Bestätigung, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, sind das die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn vor Ablauf der Frist, die Bestätigung, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Erfüllung erlischt, und unsere Bestätigung nach § 312f BGB (§ 356 Abs. 6 BGB). Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen. Ein angemessener Betrag für schon erbrachte Dienstleistungen setzt voraus, dass der Beginn während der Widerrufsfrist verlangt wurde.
18. Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat sie oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag Syke. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nicht.
Stand: Oktober 2026